Weitere Entscheidung unten: BGH, 28.05.2015

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 24.04.2015 - 4 Ws 117/15   

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OLG Stuttgart, 24.04.2015 - 4 Ws 117/15 (https://dejure.org/2015,10251)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.04.2015 - 4 Ws 117/15 (https://dejure.org/2015,10251)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. April 2015 - 4 Ws 117/15 (https://dejure.org/2015,10251)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der Zulassung eines ehemaligen Rechtsanwalts zum Verteidiger; Beschwerde gegen die Auswahl des Pflichtverteidigers

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 138 Abs 2 S 1 StPO, § 10 Abs 2 Halbs 1 Nr 1 BZRG, § 14 Abs 2 BRAO
    Wahl des Strafverteidigers: Ablehnung eines nicht als Rechtsanwalt zugelassenen Verteidigers bei Eintragung der widerrufenen Anwaltszulassung im Bundeszentralregister

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung der Zulassung eines ehemaligen Rechtsanwalts zum Verteidiger

  • rechtsportal.de

    Ablehnung der Zulassung eines ehemaligen Rechtsanwalts zum Verteidiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Notwendige Verteidigung - und der verspätet geäußerte Wunsch des Angeklagten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der ehemalige Rechtsanwalt als Strafverteidiger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2016, 139
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Celle, 13.08.2012 - 2 Ws 195/12

    Zulassung eines gewählten Verteidigers als Rechtsbeistand bei einschlägigen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.2015 - 4 Ws 117/15
    Gegen die Versagung der Genehmigung gemäß § 138 Abs. 2 StPO kann die zum Verteidiger gewählte Person nach herrschender Meinung aus eigenem Recht Beschwerde einlegen (OLG Celle, Beschluss vom 13. August 2012 - 2 Ws 195/12, juris Rn. 6; Laufhütte in Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl., § 138 Rn. 17; Lüderssen/Jahn in Löwe-Rosenberg, StPO, § 138 Rn. 32; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 138 Rn. 23; Wessing in BeckOK StPO, § 138 Rn. 19 (Stand: Januar 2015); a. A. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 24. Januar 2014 - 3 Ws 56/14).

    Die Vertrauenswürdigkeit des Gewählten und seine persönliche Eignung orientieren sich mittelbar nach den für Rechtsanwälte geltenden berufsrechtlichen Vorschriften (OLG Celle, Beschluss vom 13. August 2012 - 2 Ws 195/12, juris Rn. 10).

    Strafrechtliche Vorbelastungen, die nicht völlig unbedeutend sind, können durchgreifende Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit der gewählten Person begründen (OLG Celle, Beschluss vom 13. August 2012 - 2 Ws 195/12, juris Rn. 9; Lüderssen/Jahn in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 138 Rn. 27).

  • OLG Hamm, 12.01.2006 - 2 Ws 9/06

    Beistand; Zulassung; Sachlichkeitsgebot; Verteidiger; Ermessensfehlgebrauch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.2015 - 4 Ws 117/15
    Die Genehmigung ist vielmehr zu erteilen, wenn die gewählte Person genügend sachkundig und vertrauenswürdig erscheint und sonst keine Bedenken gegen ihr Auftreten als Verteidiger bestehen (OLG Hamm, Beschluss vom 12. Januar 2006 - 2 Ws 9/06, juris Rn. 14; OLG Koblenz, Beschluss vom 29. November 2007 - 1 Ws 605/07, juris Rn. 4; OLG Stuttgart, Beschluss vom 9. Januar 2009 - 6 - 2 StE 8/07, juris Rn. 5; BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. Februar 2006 - 2 BvR 951/04, juris Rn. 24; Lüderssen/Jahn in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 138 Rn. 27; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 138 Rn. 13).

    Das Beschwerdegericht darf die Entscheidung des Gerichts über die Erteilung oder Versagung der Genehmigung der Wahl zum Verteidiger nur auf Ermessensfehler prüfen (OLG Hamm, Beschluss vom 12. Januar 2006 - 2 Ws 9/06, juris Rn. 15; OLG Koblenz, Beschluss vom 29. November 2007 - 1 Ws 605/07, juris Rn. 5; Lüderssen/Jahn in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 138 Rn. 32; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 138 Rn. 28).

  • OLG Koblenz, 29.11.2007 - 1 Ws 605/07

    Verteidigung: Ablehnung der Zulassung eines Nichtanwalts als Verteidiger bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.2015 - 4 Ws 117/15
    Die Genehmigung ist vielmehr zu erteilen, wenn die gewählte Person genügend sachkundig und vertrauenswürdig erscheint und sonst keine Bedenken gegen ihr Auftreten als Verteidiger bestehen (OLG Hamm, Beschluss vom 12. Januar 2006 - 2 Ws 9/06, juris Rn. 14; OLG Koblenz, Beschluss vom 29. November 2007 - 1 Ws 605/07, juris Rn. 4; OLG Stuttgart, Beschluss vom 9. Januar 2009 - 6 - 2 StE 8/07, juris Rn. 5; BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. Februar 2006 - 2 BvR 951/04, juris Rn. 24; Lüderssen/Jahn in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 138 Rn. 27; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 138 Rn. 13).

    Das Beschwerdegericht darf die Entscheidung des Gerichts über die Erteilung oder Versagung der Genehmigung der Wahl zum Verteidiger nur auf Ermessensfehler prüfen (OLG Hamm, Beschluss vom 12. Januar 2006 - 2 Ws 9/06, juris Rn. 15; OLG Koblenz, Beschluss vom 29. November 2007 - 1 Ws 605/07, juris Rn. 5; Lüderssen/Jahn in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 138 Rn. 32; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 138 Rn. 28).

  • BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01

    Fragen der Pflichtverteidigung im Strafverfahren - Recht auf faires Verfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.2015 - 4 Ws 117/15
    Dem entspricht es, dass dem Beschuldigten der Anwalt seines Vertrauens als Pflichtverteidiger beizuordnen ist, wenn dem nicht wichtige Gründe entgegen stehen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 25. September 2001 - 2 BvR 1152/01, juris Rn. 34 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 16.02.2006 - 2 BvR 951/04

    Allgemeine Handlungsfreiheit; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.2015 - 4 Ws 117/15
    Die Genehmigung ist vielmehr zu erteilen, wenn die gewählte Person genügend sachkundig und vertrauenswürdig erscheint und sonst keine Bedenken gegen ihr Auftreten als Verteidiger bestehen (OLG Hamm, Beschluss vom 12. Januar 2006 - 2 Ws 9/06, juris Rn. 14; OLG Koblenz, Beschluss vom 29. November 2007 - 1 Ws 605/07, juris Rn. 4; OLG Stuttgart, Beschluss vom 9. Januar 2009 - 6 - 2 StE 8/07, juris Rn. 5; BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. Februar 2006 - 2 BvR 951/04, juris Rn. 24; Lüderssen/Jahn in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 138 Rn. 27; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 138 Rn. 13).
  • BGH, 26.10.2009 - NotZ 19/08

    Mitteilung der Notaraufsichtsbehörde an die Registerbehörde (Bundesamt der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.2015 - 4 Ws 117/15
    Die Registereintragung dient unter anderem der Information der Gerichte (§ 41 Abs. 1 Nr. 1 BZRG, vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2009 - NotZ 19/08, juris Rn. 25, für Amtsenthebung eines Notars).
  • OLG Stuttgart, 09.01.2009 - 2 StE 8/07

    Verteidigung: Zulassung eines im Ausland tätigen Rechtsanwalts als

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.2015 - 4 Ws 117/15
    Die Genehmigung ist vielmehr zu erteilen, wenn die gewählte Person genügend sachkundig und vertrauenswürdig erscheint und sonst keine Bedenken gegen ihr Auftreten als Verteidiger bestehen (OLG Hamm, Beschluss vom 12. Januar 2006 - 2 Ws 9/06, juris Rn. 14; OLG Koblenz, Beschluss vom 29. November 2007 - 1 Ws 605/07, juris Rn. 4; OLG Stuttgart, Beschluss vom 9. Januar 2009 - 6 - 2 StE 8/07, juris Rn. 5; BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. Februar 2006 - 2 BvR 951/04, juris Rn. 24; Lüderssen/Jahn in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 138 Rn. 27; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 138 Rn. 13).
  • OLG Stuttgart, 28.06.2013 - 5 Ws 42/13

    Bestellung eines Pflichtverteidigers: Anhörungspflicht als Ausfluss des Anspruchs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.2015 - 4 Ws 117/15
    Sie unterliegt aber der Beschwerde, wenn der Beschuldigte geltend macht, die vom Gericht getroffene Auswahl des Verteidigers verletze sein durch § 142 Abs. 1 StPO geschütztes Interesse auf Beiordnung eines von ihm bezeichneten Verteidigers (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 28. Juni 2013 - 5 Ws 42/13, juris Rn. 6).
  • OLG Frankfurt, 24.01.2014 - 3 Ws 56/14

    Wahl anderer Person als Verteidiger

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.2015 - 4 Ws 117/15
    Gegen die Versagung der Genehmigung gemäß § 138 Abs. 2 StPO kann die zum Verteidiger gewählte Person nach herrschender Meinung aus eigenem Recht Beschwerde einlegen (OLG Celle, Beschluss vom 13. August 2012 - 2 Ws 195/12, juris Rn. 6; Laufhütte in Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl., § 138 Rn. 17; Lüderssen/Jahn in Löwe-Rosenberg, StPO, § 138 Rn. 32; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 138 Rn. 23; Wessing in BeckOK StPO, § 138 Rn. 19 (Stand: Januar 2015); a. A. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 24. Januar 2014 - 3 Ws 56/14).
  • Drs-Bund, 05.03.1970 - BT-Drs VI/477
    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.2015 - 4 Ws 117/15
    Der sofort vollziehbare oder unanfechtbare Widerruf einer Zulassung als Rechtsanwalt ist gemäß § 10 Abs. 2 Halbsatz 1 Nr. 1 BZRG nur dann in das Bundeszentralregister einzutragen, wenn er wegen Unzuverlässigkeit, Ungeeignetheit oder Unwürdigkeit erfolgt (BT-Drucks. VI/477, S. 17 f.).
  • LG Braunschweig, 21.09.2009 - 7 Qs 280/09

    Aufhebung der Bestellung eines gerichtlich bestimmten Pflichtverteidigers

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Rechtsprechung
   BGH, 28.05.2015 - 3 StR 65/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,21611
BGH, 28.05.2015 - 3 StR 65/15 (https://dejure.org/2015,21611)
BGH, Entscheidung vom 28.05.2015 - 3 StR 65/15 (https://dejure.org/2015,21611)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 2015 - 3 StR 65/15 (https://dejure.org/2015,21611)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO
    Revisionsrechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung beim freisprechenden Urteil (revisionsgerichtlicher Prüfungsumfang; keine überzogenen Anforderungen an die Überzeugungsbildung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 177 Abs 1 StGB
    Strafverfahren wegen schwerer Vergewaltigung: Beweiswürdigung bei widerlegter Angeklagteneinlassung

  • IWW

    § 177 Abs. 1 Nr. 2 und 3 StGB, § 349 Abs. 2 StPO, § 261 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Nachweis einer schweren Vergewaltigung im Hinblick auf die Aspekte "Unfreiwilligkeit, Zwang, Druck und Bedrohungscharakter"

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen schwerer Vergewaltigung: Beweiswürdigung bei widerlegter Angeklagteneinlassung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 177 Abs. 1 Nr. 2
    Anforderungen an den Nachweis einer schweren Vergewaltigung im Hinblick auf die Aspekte "Unfreiwilligkeit, Zwang, Druck und Bedrohungscharakter"

  • rechtsportal.de

    StGB § 177 Abs. 1 Nr. 2
    Anforderungen an den Nachweis einer schweren Vergewaltigung im Hinblick auf die Aspekte "Unfreiwilligkeit, Zwang, Druck und Bedrohungscharakter"

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Der (erzwungene) Oralverkehr auf der Polizeiwache (?)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2016, 139
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.06.2014 - 3 StR 154/14

    Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung hinsichtlich der subjektiven

    Auszug aus BGH, 28.05.2015 - 3 StR 65/15
    Liegen solche Rechtsfehler nicht vor, hat das Revisionsgericht die tatrichterliche Überzeugungsbildung auch dann hinzunehmen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise möglich oder sogar näher liegend gewesen wäre (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 12. Juni 2014 - 3 StR 154/14, NStZ 2014, 507, 508 mwN).
  • BGH, 10.11.2015 - 5 StR 303/15

    Verspätung des Befangenheitsgesuchs aufgrund eines zunächst gestellten

    Die tatrichterliche Beweiswürdigung hält trotz der beschränkten revisionsgerichtlichen Kontrolle (vgl. etwa BGH, Urteile vom 5. November 2014 - 1 StR 327/14, NStZ-RR 2015, 83, und vom 28. Mai 2015 - 3 StR 65/15 mwN) rechtlicher Überprüfung nicht stand.
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